Die Pflegelandschaft in Deutschland ist für den Laien oft schwer zu durchschauen. Menschen, die pflegen, wobei diese pflegende Angehörige oder andere Personen sein können, sind mit der häuslichen Pflege stark beansprucht und vielen fehlt die Zeit und Energie, sich mit dem komplexen Thema der gesetzlichen Unterstützung auseinanderzusetzen.
So stellen wir fest, dass aus Überforderung, gesetzliche Leistungen nicht oder erst sehr spät in Anspruch genommen werden.
Dabei ist die Pflegeberatung eine gesetzlich verankerte Leistung und wird mit den Pflegekassen abgerechnet. Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch darauf, bestmöglich über seine Situation und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden. Darüberhinaus gibt es noch Zusatzleistungen und Zusatzangebote, die je nach individueller Situation zur Verfügung stehen.
Unsere Aufgabe im Rahmen der Pflegeberatung besteht darin, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen alle Informationen zum Anspruch auf eine umfassende individuelle Versorgung sowohl in der Grundpflege als auch in der Behandlungspflege zur Verfügung zu stellen.
Wir beraten Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, zusammen mit vertrauten Personen. In ersten Gesprächen kann es um die vorhandene Situation, Bedürfnisse und offene Wünsche gehen und um Ressourcen und Fähigkeiten.
Wir sprechen über Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung und die dafür zur Verfügung stehenden Hilfsmittel.
Wenn es möglich ist werden Angehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige Menschen, die in Kontakt zu der pflegebedürftigen Person stehen, mit einbezogen. Ganz wichtig ist uns, eine Vertrauensbasis zu schaffen.
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gem. § 37Abs7 und dürfen die bei bestehendem Pflegegrad notwendigen Beratungsbesuche für die Pflegekasse durchführen. (Pflegegrad 1 kann und darf einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich sind die Beratungsbesuche verpflichtend).
Folgende Bereiche gehören zu unseren Aufgaben im Rahmen der Pflegeberatung:
Formalitäten
Eine individuelle häusliche Schulung gem. §45 SGB XI beinhaltet unter anderem die Themen:
Organisation
Überleitungspflege
© Hanne Pawel. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.