Beratung & Organisation

Der Anspruch auf Pflegeberatung 

Die Pflegelandschaft in Deutschland ist für den Laien oft schwer zu durchschauen. Menschen, die pflegen, wobei diese pflegende Angehörige oder andere Personen sein können, sind mit der häuslichen Pflege stark beansprucht und vielen fehlt die Zeit und Energie, sich mit dem komplexen Thema der gesetzlichen Unterstützung auseinanderzusetzen.

So stellen wir fest, dass aus Überforderung, gesetzliche Leistungen nicht oder erst sehr spät in Anspruch genommen werden.

Dabei ist die Pflegeberatung eine gesetzlich verankerte Leistung und wird mit den Pflegekassen abgerechnet. Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch darauf, bestmöglich über seine Situation und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden. Darüberhinaus gibt es noch Zusatzleistungen und Zusatzangebote, die je nach individueller Situation zur Verfügung stehen.    

Unsere Aufgabe im Rahmen der Pflegeberatung besteht darin, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen alle Informationen zum Anspruch auf eine umfassende individuelle Versorgung sowohl in der Grundpflege als auch in der Behandlungspflege zur Verfügung zu stellen. 

Beratung in Ihrem Zuhause

Wir beraten Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, zusammen mit vertrauten Personen. In ersten Gesprächen kann es um die vorhandene Situation, Bedürfnisse und offene Wünsche gehen und um Ressourcen und Fähigkeiten. 

Wir sprechen über Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung und die dafür zur Verfügung stehenden Hilfsmittel. 

Wenn es möglich ist werden Angehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige Menschen, die in Kontakt zu der pflegebedürftigen Person stehen, mit einbezogen. Ganz wichtig ist uns, eine Vertrauensbasis zu schaffen.

 

 

 

 

Unsere Qualifikation

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gem. § 37Abs7 und dürfen die bei bestehendem Pflegegrad notwendigen Beratungsbesuche für die Pflegekasse durchführen. (Pflegegrad 1 kann und darf einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich sind die Beratungsbesuche verpflichtend).

Folgende Bereiche gehören zu unseren Aufgaben im Rahmen der Pflegeberatung:

Formalitäten

  • Prüfung der aktuellen Pflegequalität.
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit.
  • Erstellung von pflegefachlichen Stellungnahmen und Notwendigkeitsbescheinigungen.
  • Erstellung eines Widerspruchs.
  • Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch und bei Bedarf dessen Begleitung.
  • Unterstützung bei der Höherstufung des Pflegegrades.

 

Eine individuelle häusliche Schulung gem. §45 SGB XI beinhaltet unter anderem die Themen:

  • Leistungen Pflegeversicherung und deren Einsatzmöglichkeiten
.
  • Pflege von Pflegebedürftigen.
  • 
Bedarfsermittlung  hinsichtlich der häuslichen Versorgung
.
  • Sicherstellung der langfristigen häuslichen Versorgung
.
  • Umgang mit Erkrankungen, chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
  • 
Leistungen Pflegedienst / Betreuungsdienst / Alltagsbegleitung und deren Einsatzmöglichkeiten.
  • Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln und Alltagshelfern.
  • 
Wohnumfeldberatung
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
.
  • Hausnotrufsystem.
  • 
Versorgungsmöglichkeiten in Ergänzung zum SGB XI.
  • 
und noch vieles mehr...

 

Organisation

  • Hilfe bei der Suche nach Betreuungsangeboten, sowohl für die ambulante Pflege, die stationäre Pflege und die teilstationäre Pflege, wie beispielsweise Tagespflege.
  • Hilfestellung bei gerontopsychiatrischen Erkrankungen, wie Demenz (z.B. Alzheimer, Parkinson ect.)

 

Überleitungspflege

  • Erfassung des Pflegebedarfs und der Lebensumstände der Patient:innen.
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans.
  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus, Hausärzt:innen, Pflegediensten, Angehörigen und eventuell auch Reha-Einrichtungen.
  • Übergabe relevanter Informationen (z. B. Pflegeberichte, Medikamentenpläne) an die nachfolgenden Pflegekräfte.
  • Aufklärung der Patient:innen und ihrer Angehörigen über die nächsten Schritte.
  • Sicherstellung, dass notwendige Pflegeleistungen (z. B. Wundversorgung, Mobilitätsförderung) ohne Unterbrechung fortgeführt werden.

 

© Hanne Pawel. Alle Rechte vorbehalten.                                      

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